Geburtshilfe

Geburtshilfe

Unter Geburtshilfe versteht man die Fachrichtung, die sich mit der Betreuung der Schwangeren im Rahmen der Schwangerenvorsorge, dem Embryo bzw. dem Fetus, dem normalen Geburtsverlauf und dessen Komplikationen sowie dem gesunden Neugeborenen beschäftigt.

Schwangerschaftsvorsorge

Unter Schwangerenvorsorge versteht man Untersuchungen der Schwangeren im regelmäßigen Abstand, um die Schwangerschaft zu überwachen. Grundlage hierfür sind in der Regel die Mutterschaftsrichtlinien. Somit ist vorrangiges Ziel der ärztlichen Schwangerenvorsorge die frühzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten.

Bei der ersten Untersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft erfolgt die Anamnese, Untersuchung und Beratung der Schwangeren. Es erfolgen serologische Untersuchungen auf Infektionen (Röteln, Lues, HIV, ggf. Toxoplasmose, ggf. Cytomegalievirus) sowie ein Chlamydientest. Des Weiteren erfolgen blutgruppenserologische Untersuchungen (Blutgruppenbestimmung und Bestimmung des Rhesusfaktors, Antikörpersuchtest).

Im weiteren Verlauf der Schwangerschaft werden in regelmäßigen Kontrollintervallen unter anderem folgende Befunde erhoben: Blutdruck und Gewicht werden gemessen, es erfolgt eine Urinuntersuchung sowie Blutuntersuchungen zur Bestimmung des Hämoglobin.

Folgende Ultraschallscreeninguntersuchungen sind ensprechend der Mutterschaftsrichtilinien angezeigt:

  • 1. Screening: 8+0 bis 11+6 Schwangerschaftswochen (SSW)
  • 2. Screening: 18+0 bis 21+6 Schwangerschaftswochen (SSW)
  • 3.Screening: 28+0 bis 31+6 Schwangerschaftswochen (SSW)

Dopplersonographische Untersuchungen zur Beurteilung von Blutflussprofilen des fetomaternalen Kreislaufes (des kindlichen und des mütterlichen Kreislaufs) können erforderlich sein.

Auch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen fernab der Screeninguntersuchungen können notwendig werden.

Ab der 28+0.SSW kann eine Herztonaufzeichnung (CTG = Cardiotokogramm) zusätzliche Informationen zur Versorgung des Feten liefern.

Ein Screening auf Schwangerschaftsdiabetes erfolgt im Zeitraum zwischen 24+0 und 27+6 SSW.

Eine Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe (Rhesusprophylaxe) erfolgt bei Rhesus-negativen Müttern in der 28.-30.SSW nach erneutem Antikörpersuchtest in der 24.-27.SSW. Alternativ besteht die Option für Rhesus-negative Mütter mit einer Einlings-schwangerschaft, die Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors an fetaler DNA aus dem mütterlichen Blut durchführen zu lassen. Hieraus ergibt sich eine gezielte Rhesusprophylaxe für Rhesus-negative Mütter, die mit einem Rhesus-positivem Fetus schwanger sind. Diese Untersuchung ist seit dem 01.07.2021 Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinie und wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Eine serologische Untersuchung zur Beurteilung des Hepatitis-B-Status mittels Hbs-Antigen erfolgt ab der 32.SSW.

Ein Screening aller Schwangeren zwischen 35+0 und 37+0 SSW auf Streptokokken der Gruppe B (GBS = ein grampositives Bakterium) wird von den Fachgesellschaften zur Vorbeugung einer Neugeborenensepsis (Neugeborenenblutvergiftung) empfohlen.

Pränataldiagnostik

Unter Pränataldiagnostik fasst man Tests zusammen, die gezielt nach Hinweisen auf Fehlbildungen oder Störungen beim Ungeborenen suchen. Nach Feststellung einer Schwangerschaft erhalten Sie hierzu eine ausführliche Broschüre von uns, die Ihnen helfen soll, mehr Klarheit zu schaffen. Je nach Bedarf wird ein Gespräch zur Entscheidungsfindung in unserer Praxis angeschlossen. Ziel soll sein, dass Sie und Ihr Partner informiert eine Entscheidung treffen können, ob und wenn ja, welche Untersuchungen durchgeführt werden sollen.

Diese Tests umfassen Ultraschalluntersuchungen, Bluttests, Untersuchungen von frühem Mutterkuchengewebe oder Fruchtwasser.

Man unterscheidet nicht-invasive und invasive Diagnostik.

Nicht-invasive Tests greifen nicht in den Körper der Frau ein und geben eine erste individuelle Risikoabschätzung ab. Hier sind die Nackentransparenzmessung, das Ersttrimesterscreening, die sonographische Feindiagnostik sowie Bluttests (NIPT) zur Bestimmung von bestimmen Chromosomenfehlern zu nennen.

Invasive Verfahren greifen mittels Punktionen in den Körper der Frau ein. Hierzu zählen die Chorionzottenbiopsie (Untersuchung von frühem Mutterkuchengewebe) und die Amniozentese (Untersuchung des Fruchtwassers).  Vorteil hierbei sind genauere Ergebnisse, der Nachteil ist ein Fehlgeburtsrisiko durch die Punktion.

Einen Teil der Untersuchungen können wir Ihnen in unserer Praxis anbieten, für alle anderen Untersuchungen verweisen wir auf einen Pränatalmediziner. 

Tests im Rahmen der Pränataldiagnostik werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen und werden Ihnen im Sinne von individuellen Gesundheitsleistungen in Rechnung gestellt.

Trotz des Fortschritts der Pränataldiagnostik muss man betonen: auch wenn alle vorgeburtlichen Untersuchungen normal ausfallen, kann Ihnen niemand ein gesundes Kind garantieren.